Die GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG hat als Organe:
Das höchste Organ der Genossenschaft ist die
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, in der die Mitglieder ihre Rechte wahrnehmen, wird in der Regel vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen.Für jedes Geschäftsjahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
In der Versammlung legt der Vorstand den Jahresabschluss sowie den Lagebericht vor. Der Aufsichtsrat berichtet über seine Tätigkeit.
Nach Beratung beschließt die Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die auszuzahlende Dividende.
Die Mitgliederversammlung wählt den
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat, der laut Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern besteht, wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 3 Jahre gewählt. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder
| Peter Dolderer | (Bürgermeister) | Aufsichtsratsvorsitzender | |
|---|---|---|---|
| Matthias Peschke | (Sparkassendirektor) | stellv. Aufsichtsratsvorsitzender | |
| Harald Pfeifer | (Polizeihauptkommisar) | Schriftführer | |
| Thomas Aurich | (Geschäftsführer) | ||
| Rolf Kieser | (Bürgermeister) | ||
| Claus-Jürgen Renelt | (Dipl. Ing.) |
fördern und überwachen den Vorstand in seiner Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat bestellt den
Der Aufsichtsrat bestellt den
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er ist für alle Angelegenheiten der Geschäftsführung zuständig, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich.Derzeit sind zum Vorstand bestellt:
Michael Günther, Geschäftsführender Vorstand (hauptamtlich)
Thomas Schuhmacher, Kreiskämmerer (nebenamtlich)
