Genossenschaften – Auslaufmodell oder Garant für Stabilität ?

Die in den vergangenen Jahren immer mehr ausufernde Gier nach Rendite hat fast zu einem Zusammenbruch des weltweiten Finanzsystems und in der Folge eine globale wirtschaftliche Krise hervorgerufen.
Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Struktur und Einstellung an diesem Wahn nach kurzfristigen Erfolgen nicht beteiligt haben, wurden als überholt, rückständig und nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Gerade diese „belächelten“ Unternehmen, zu denen vor allem auch Wohnungsgenossenschaften wie die GEWO gehören, sind nun als Garant für die Wohnungsversorgung und für die Auftragslage von Handwerks-, bzw. deren Zulieferfirmen aufgetreten.

Es sind nicht die Aufkäufer von ganzen Wohnungsbeständen, die ihre Investitionen nur unter Rendite- bzw. Wertschöpfungskriterien sehen, welche für eine ordentliche Wohnungsversorgung Sorge tragen.

Es sind Wohnungsunternehmen wie die GEWO, die ihre Zielsetzungen in die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum und nicht in Renditeerwartungen von Anteilseigner sehen.

Im § 2 unserer Satzung ist im ersten Absatz folgendes niedergelegt:
„ Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“.
Dieser Zielsetzung unterliegt unser gesamtes Handeln.
Das lebenslange Wohnrecht und die aktive Mitbestimmung ermöglicht, dass genossenschaftliches Wohnen gegenüber anderen Organisationsformen besonders sicher und zeitgemäß ist. Vor allem handeln wir als Genossenschaft alleine im Interesse unserer Mitglieder.

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen, Handelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung
beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen..

Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG bzw. aus den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes ergeben.

Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben

Das Mitglied verpflichtet sich, mindestens einen Anteil zu erwerben. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 310,-- €. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen worden ist, hat je Zimmer einen weiteren Anteil als angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, beträgt 500.

Dividende

Der Gewinnanteil (Dividende) auf das eingezahlte Geschäftsguthaben beträgt zur Zeit 5 % für jedes volle Geschäftsjahr; d. h. angerechnet werden nur die zum
01. Januar eines Jahres einbezahlten und übernommenen Geschäftsanteile.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres beendet werden, wobei die Kündigung mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen muss. Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens erfolgt erst nach der ordentlichen Mitgliederversammlung für das jeweilige Ausscheidungsjahr.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an Herrn Siegbert Klär unter der Telefonnummer 07131-624420.

Sie haben die Möglichkeit, die Satzung und die Beitrittserklärung der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG jeweils als PDF-Datei herunterzuladen.

Satzung der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG

Beitrittserklärung für die Mitgliedschaft
Bitte die Beitrittserklärung ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift versehen an uns weiterleiten.

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